Daten zum Laser sind nicht vorhanden

Sie haben keine Unterlagen zur Hand

Drei Wege, wie Sie trotzdem zur passenden Brille kommen.

Hersteller / Händler anfragen

Bei CE-zertifizierten Lasergeräten ist der Hersteller verpflichtet, Wellenlänge, Betriebsart und Leistung anzugeben. Fragen Sie die technischen Spezifikationen, sowie die empfohlene Filteraufschrift nach DIN EN 207 aktiv an.

Typenschild des Lasers

Die technischen Angaben zum Laser befinden sich auf dessen Typenschild. Diese Informationen können als Grundlage zur Bestimmung der erforderlichen Schutzstufe der Laserschutzbrille gemäß EN 207 dienen.

Bestehende Schutzbrille

Haben Sie schon eine Laserschutzbrille im Einsatz? Lesen Sie die Filteraufschrift ab — Wellenlängenbereich, Betriebsart und LB-Stufe — und bestellen Sie eine Ersatzbrille mit denselben Werten.

Was Sie über Laserschutz wissen sollten

Filterfarbe ≠ Schutzfarbe

Die Glasfarbe sagt nichts über den Schutz aus. Entscheidend ist die Kennzeichnung auf dem Filter — Wellenlänge, Betriebsart und Schutzstufe.

Stufe + Wellenlänge

Dass die Wellenlänge Ihres Lasers im Schutzbereich liegt, bedeutet noch keinen ausreichenden Schutz. Maßgeblich ist die Schutzstufe (LB-Wert nach DIN EN 207)

DIN EN 207

Im EU-Raum gilt diese Norm mit LB-Schutzstufen — nicht die in den USA verbreiteten OD-Werte. Auf jeder zugelassenen Brille ist diese direkt am Filterglas vermerkt.

Daten zum Laser sind vorhanden

Schutzstufe für Ihren Laser bestimmen

Mit Wellenlänge, Betriebsart und Leistung rechnen Sie in drei Schritten die Mindest-Schutzstufe aus.

1

Daten zusammensuchen

Halten sie die technischen Daten aus dem Datenblatt, oder vom Typenschild bereit.
2

Werte berechnen lassen

Der Rechner basiert auf DGUV 203-042 Anhang 6 (vereinfachtes Verfahren).
3

Brille finden

Mit der berechneten Mindest-LB-Stufe geht es direkt weiter zu geeigneten Produktvorschlägen.

Kennzeichnung leicht erklärt

Was die Aufschrift auf der Brille bedeutet

Eine Kennzeichnung enthält alles Wesentliche. Hier ist sie aufgeschlüsselt.

  1. Wellenlänge
  2. Betriebsart
  3. Schutzstufe
  4. Hersteller
  5. CE-Pflicht

Bestandteile der Kennzeichnung

>1063-1400
Wellenlänge in Nanometern, für die die Brille schützt
DI
Betriebsarten — hier Dauerstrich (D) und Puls (I)
LB7
Schutzstufe 7 nach DIN EN 207 (Skala 1–10, höher = stärker)
NOIR
Herstellersymbol (hier exemplarisch)
CE
CE-Konformitätskennzeichnung — Pflicht
Betriebsart-Buchstaben D / I / R / M ausklappen
Buchstabe Betriebsart Pulsdauer
D Dauerstrich > 0,25 s
I Puls 1 µs – 0,25 s
R Riesenimpuls (gütegeschaltet) 1 ns – 1 µs
M Modengekoppelt < 1 ns

Checkliste

Überprüfen Sie Ihre Brille in 4 Schritten

Diese vier Punkte sollten bei jeder bestehenden Brille passen. Wenn auch nur einer unklar ist, lieber ersetzen oder beraten lassen.

1

Sichtbare Schäden

Risse, Trübungen, Verformungen oder abgeplatzte Beschichtung? Schon kleine Kratzer auf Reflexionsbeschichtungen können den Schutz aufheben. Im Zweifel ersetzen.
2

CE-Kennzeichen

CE muss auf dem Filterglas vorhanden sein. Brillen ohne CE-Kennzeichen dürfen nicht eingesetzt werden.
3

Filteraufschrift vollständig

Vollständige Aufschrift enthält: Wellenlänge, Betriebsart-Buchstabe(n), LB-Stufe, Herstellersymbol, CE. Wenn eines fehlt oder unleserlich ist → ersetzen.
4

Begleitdokumente vorhanden

Konformitätserklärung und Datenblatt sollten auffindbar sein. Bei Verlust beim Hersteller oder Händler neu anfordern.

Alle 4 Punkte sind in Ordnung

Ihre Brille darf für die geprüfte Wellenlänge und Betriebsart eingesetzt werden. Vor jedem Arbeitstag erneut Sichtprüfung machen.

Ein oder mehrere Punkte unklar

Brille aussortieren und Ersatz beschaffen. Mit Wellenlänge und Betriebsart Ihres Lasers finden Sie den passenden Filter.
Passende Brille finden