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Aquafarbene Laserschutzbrille nach DIN EN 207 für Farbstoff-, HeNe- und Ruby-Laser im schmalen Bereich 630–717 nm — gezielter Schutz für rote Laserquellen.
| Wellenlänge | DDauerstrich | IGepulst | RQ-Switch | MModengekoppelt |
|---|---|---|---|---|
| 630–711 nm | DDauerstrichLB5 | IGepulstLB5 | RQ-SwitchLB5 | MModengekoppelt |
| 648–708 nm | DDauerstrichLB5 | IGepulstLB6 | RQ-SwitchLB6 | MModengekoppelt |
| 651–704 nm | DDauerstrichLB5 | IGepulstLB7654 | RQ-SwitchLB7654 | MModengekoppelt |
| 699–699 nm | DDauerstrichLB5 | IGepulstLB8 | RQ-SwitchLB8 | MModengekoppelt |
| 712–713 nm | DDauerstrichLB4 | IGepulstLB4 | RQ-SwitchLB4 | MModengekoppelt |
| 714–717 nm | DDauerstrichLB3 | IGepulstLB3 | RQ-SwitchLB3 | MModengekoppelt |
Der aquafarbene Filter CT2 ist schmalbandig auf den roten Spektralbereich von 630 bis 717 nm abgestimmt. In diesem Bereich liegen HeNe-Laser bei 633 nm, Ruby-Laser bei 694 nm und gepulste Farbstoff-Laser im roten Bereich — die typischen Anwendungen für CT2 in Forschung, Dermatologie und Forensik.
Wichtig zur Schutzleistung: Dass die Wellenlänge Ihres Lasers im Schutzbereich liegt, bedeutet noch keinen ausreichenden Schutz. Maßgeblich ist die Schutzstufe (LB-Wert nach DIN EN 207) bei der konkreten Wellenlänge, dem Betriebsmodus und der Leistung Ihres Lasers. Die zertifizierten LB-Werte je Wellenlänge stehen im technischen Datenblatt.
CT2 ist auf rote Lasersysteme spezialisiert. Für gemischte Umgebungen mit zusätzlichen Wellenlängen (z. B. Nd:YAG bei 1.064 nm oder Argon bei 514 nm) ist ein breitbandigerer Filter wie ML1 oder DI2 erforderlich. Verfügbar in Wrap-Around-Rahmen (#44, #45) für den Dauerbetrieb sowie in Fitover-Rahmen (#38, #43) für Personal mit Korrektionsbrille.
Sicherheitshinweis: Nie in den Laserstrahl schauen, auch nicht mit Laserschutzbrille.
| Wellenlänge | DDauerstrich | IGepulst | RQ-Switch | MModengekoppelt |
|---|---|---|---|---|
| 630–711 nm | DDauerstrichLB5 | IGepulstLB5 | RQ-SwitchLB5 | MModengekoppelt |
| 648–708 nm | DDauerstrichLB5 | IGepulstLB6 | RQ-SwitchLB6 | MModengekoppelt |
| 651–704 nm | DDauerstrichLB5 | IGepulstLB7654 | RQ-SwitchLB7654 | MModengekoppelt |
| 699–699 nm | DDauerstrichLB5 | IGepulstLB8 | RQ-SwitchLB8 | MModengekoppelt |
| 712–713 nm | DDauerstrichLB4 | IGepulstLB4 | RQ-SwitchLB4 | MModengekoppelt |
| 714–717 nm | DDauerstrichLB3 | IGepulstLB3 | RQ-SwitchLB3 | MModengekoppelt |
20 %
Polymer
Vier Bauformen — jede deckt eine andere Tragesituation ab.
Grundlage der Auswahl sind die technischen Daten des Lasers aus der Geräte-Dokumentation — insbesondere Wellenlänge (in nm) und Betriebsart (Dauerstrich, Impuls, gütegeschaltet, modengekoppelt). Mit diesen Angaben lässt sich die nach DIN EN 207 erforderliche Schutzstufe (LB1–LB10) bestimmen. Sind mehrere Lasersysteme im selben Arbeitsbereich im Einsatz, muss die Brille alle relevanten Wellenlängen abdecken.
Laserschutzfilter absorbieren genau die Wellenlänge des Lasers — das durchgelassene Restlicht erscheint deshalb in der Komplementärfarbe. Ein Filter für 532 nm (grüner KTP-Laser) wirkt von außen rosa bis rot, ein Filter für rote Laser wirkt grünlich. Die Filterfarbe ist kein Designmerkmal, sondern ein direkter Hinweis auf den geschützten Spektralbereich.
Maßgeblich für die Schutzwirkung bleibt jedoch immer die Aufschrift am Filterglas, nicht die Glasfarbe.
Maßgebend ist DIN EN 207 mit LB-Schutzstufen, nicht OD-Werte (Optical Density). Der numerische Wert einer LB-Stufe entspricht dem abgerundeten OD-Wert bei der geprüften Wellenlänge: LB7 bedeutet mindestens OD 7.
LB-Stufen sind dabei mehr als eine Umbenennung: Die Norm definiert geprüfte Bestrahlungsstärken und Impulsdauern, die ein reines OD-Datenblatt nicht bescheinigt. OD-Angaben können zur Orientierung dienen, ersetzen aber keine normgerechte Auswahl nach DIN EN 207.
Ja. Für diesen Fall stehen Fitover-Rahmen (Überziehbrillen) zur Verfügung — etwa der Rahmen #38 — die über die meisten gängigen Korrektionsbrillen passen. Die Größe richtet sich nach der Breite der Korrektionsbrille, gemessen von Mitte Scharnierbolzen zu Mitte Scharnierbolzen.
Für Wrap-Around-Modelle ohne Korrektionsbrille wird stattdessen die Kopfbreite an den Schläfen gemessen.
Falsche Pflege kann den Schutz beschädigen — vor allem bei Reflexionsbeschichtungen:
Als Richtwert hält eine Laserschutzbrille 10–15 Jahre. Nach 10 Jahren empfiehlt die DGUV eine Herstellerprüfung. Bei sichtbaren Schäden ist die Brille sofort auszutauschen — Kratzer auf Reflexionsbeschichtungen können den Schutz vollständig aufheben.