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Rote Laserschutzbrille nach DIN EN 207 für KTP- und frequenzverdoppelte Nd:YAG-Laser bei 532 nm — für Gefäßbehandlung, Tattooentfernung und Permanent Make-Up.
| Wellenlänge | DDauerstrich | IGepulst | RQ-Switch | MModengekoppelt |
|---|---|---|---|---|
| 190–435 nm | DDauerstrichLB5 | IGepulstLB5 | RQ-SwitchLB5 | MModengekoppeltLB5 |
| 523–535 nm | DDauerstrichLB5 | IGepulstLB5 | RQ-SwitchLB5 | MModengekoppeltLB5 |
| 532–532 nm | DDauerstrichLB6 | IGepulstLB6 | RQ-SwitchLB6 | MModengekoppeltLB6 |
Der rote Filter KTP deckt den Bereich von 190 nm (UV-C) bis 535 nm (Grün) ab. In diesem Bereich liegen KTP-Laser (532 nm) und frequenzverdoppelte Nd:YAG-Laser — die typischen Anwendungen für KTP in der Gefäßtherapie und in der gezielten Behandlung pigmentierter Hautveränderungen.
Wichtig zur Schutzleistung: Dass die Wellenlänge Ihres Lasers im Schutzbereich liegt, bedeutet noch keinen ausreichenden Schutz. Maßgeblich ist die Schutzstufe (LB-Wert nach DIN EN 207) bei der konkreten Wellenlänge, dem Betriebsmodus und der Leistung Ihres Lasers. Die zertifizierten LB-Werte je Wellenlänge stehen im technischen Datenblatt.
KTP eignet sich für Behandlungsräume, in denen 532-nm-Systeme im Mittelpunkt stehen. Die rote Filterfarbe verändert die Wahrnehmung des Hautbildes — wer in gemischten Laserumgebungen arbeitet, greift sinnvollerweise zu einem Mehrfachschutzfilter wie DI2 oder ML1. Verfügbar in Fitover-Rahmen (#38, #43) für Träger einer Korrektionsbrille sowie in Wrap-Around-Rahmen (#44, #45) für den Dauerbetrieb.
Sicherheitshinweis: Nie in den Laserstrahl schauen, auch nicht mit Laserschutzbrille.
| Wellenlänge | DDauerstrich | IGepulst | RQ-Switch | MModengekoppelt |
|---|---|---|---|---|
| 190–435 nm | DDauerstrichLB5 | IGepulstLB5 | RQ-SwitchLB5 | MModengekoppeltLB5 |
| 523–535 nm | DDauerstrichLB5 | IGepulstLB5 | RQ-SwitchLB5 | MModengekoppeltLB5 |
| 532–532 nm | DDauerstrichLB6 | IGepulstLB6 | RQ-SwitchLB6 | MModengekoppeltLB6 |
34 %
Polymer
Vier Bauformen — jede deckt eine andere Tragesituation ab.
Grundlage der Auswahl sind die technischen Daten des Lasers aus der Geräte-Dokumentation — insbesondere Wellenlänge (in nm) und Betriebsart (Dauerstrich, Impuls, gütegeschaltet, modengekoppelt). Mit diesen Angaben lässt sich die nach DIN EN 207 erforderliche Schutzstufe (LB1–LB10) bestimmen. Sind mehrere Lasersysteme im selben Arbeitsbereich im Einsatz, muss die Brille alle relevanten Wellenlängen abdecken.
Laserschutzfilter absorbieren genau die Wellenlänge des Lasers — das durchgelassene Restlicht erscheint deshalb in der Komplementärfarbe. Ein Filter für 532 nm (grüner KTP-Laser) wirkt von außen rosa bis rot, ein Filter für rote Laser wirkt grünlich. Die Filterfarbe ist kein Designmerkmal, sondern ein direkter Hinweis auf den geschützten Spektralbereich.
Maßgeblich für die Schutzwirkung bleibt jedoch immer die Aufschrift am Filterglas, nicht die Glasfarbe.
Maßgebend ist DIN EN 207 mit LB-Schutzstufen, nicht OD-Werte (Optical Density). Der numerische Wert einer LB-Stufe entspricht dem abgerundeten OD-Wert bei der geprüften Wellenlänge: LB7 bedeutet mindestens OD 7.
LB-Stufen sind dabei mehr als eine Umbenennung: Die Norm definiert geprüfte Bestrahlungsstärken und Impulsdauern, die ein reines OD-Datenblatt nicht bescheinigt. OD-Angaben können zur Orientierung dienen, ersetzen aber keine normgerechte Auswahl nach DIN EN 207.
Ja. Für diesen Fall stehen Fitover-Rahmen (Überziehbrillen) zur Verfügung — etwa der Rahmen #38 — die über die meisten gängigen Korrektionsbrillen passen. Die Größe richtet sich nach der Breite der Korrektionsbrille, gemessen von Mitte Scharnierbolzen zu Mitte Scharnierbolzen.
Für Wrap-Around-Modelle ohne Korrektionsbrille wird stattdessen die Kopfbreite an den Schläfen gemessen.
Falsche Pflege kann den Schutz beschädigen — vor allem bei Reflexionsbeschichtungen:
Als Richtwert hält eine Laserschutzbrille 10–15 Jahre. Nach 10 Jahren empfiehlt die DGUV eine Herstellerprüfung. Bei sichtbaren Schäden ist die Brille sofort auszutauschen — Kratzer auf Reflexionsbeschichtungen können den Schutz vollständig aufheben.