€214,20 inkl. 19 % MwSt. · zzgl. Versandkosten
Grüne Laserschutzbrille nach DIN EN 207 für UV-Laser und den Alexandrit-Vorbereich (730–760 nm) — hohe Lichtdurchlässigkeit (51 %) für Labor- und Justierumgebungen.
| Wellenlänge | DDauerstrich | IGepulst | RQ-Switch | MModengekoppelt |
|---|---|---|---|---|
| 190–315 nm | DDauerstrichLB8 | IGepulstLB4 | RQ-SwitchLB4 | MModengekoppelt |
| >315–390 nm | DDauerstrichLB4 | IGepulstLB6 | RQ-SwitchLB6 | MModengekoppelt |
| 730–760 nm | DDauerstrichLB5 | IGepulstLB5 | RQ-SwitchLB5 | MModengekoppelt |
| 745–760 nm | DDauerstrich | IGepulst | RQ-SwitchLB5 | MModengekoppelt |
| 750–760 nm | DDauerstrich | IGepulstLB7 | RQ-Switch | MModengekoppelt |
Der grüne Filter LIA deckt den Bereich von 180 nm (UV-C) bis 760 nm (Rot/NIR-Übergang) ab. In diesem Bereich liegen UV-Lasersysteme sowie der Vorbereich des Alexandrit-Lasers (730–760 nm) — die typischen Anwendungen für LIA in Labor-, Justier- und UV-Härtungsumgebungen. Die hohe Lichtdurchlässigkeit von 51 % macht den Filter für Anwendungen geeignet, in denen präzises Arbeiten unter normalem Raumlicht möglich bleiben soll.
Wichtig zur Schutzleistung: Dass die Wellenlänge Ihres Lasers im Schutzbereich liegt, bedeutet noch keinen ausreichenden Schutz. Maßgeblich ist die Schutzstufe (LB-Wert nach DIN EN 207) bei der konkreten Wellenlänge, dem Betriebsmodus und der Leistung Ihres Lasers. Die zertifizierten LB-Werte je Wellenlänge stehen im technischen Datenblatt.
LIA eignet sich für UV-Laboranwendungen und als Komplementärfilter in Forschungseinrichtungen. Die hohe Lichtdurchlässigkeit erlaubt komfortables Arbeiten unter Standardbeleuchtung. Empfohlene Rahmen: Wrap-Around #44 oder #45 für den Dauerbetrieb, Fitover #38 für Personal mit Korrektionsbrille.
Sicherheitshinweis: Nie in den Laserstrahl schauen, auch nicht mit Laserschutzbrille.
| Wellenlänge | DDauerstrich | IGepulst | RQ-Switch | MModengekoppelt |
|---|---|---|---|---|
| 190–315 nm | DDauerstrichLB8 | IGepulstLB4 | RQ-SwitchLB4 | MModengekoppelt |
| >315–390 nm | DDauerstrichLB4 | IGepulstLB6 | RQ-SwitchLB6 | MModengekoppelt |
| 730–760 nm | DDauerstrichLB5 | IGepulstLB5 | RQ-SwitchLB5 | MModengekoppelt |
| 745–760 nm | DDauerstrich | IGepulst | RQ-SwitchLB5 | MModengekoppelt |
| 750–760 nm | DDauerstrich | IGepulstLB7 | RQ-Switch | MModengekoppelt |
51 %
Polymer
Vier Bauformen — jede deckt eine andere Tragesituation ab.
Grundlage der Auswahl sind die technischen Daten des Lasers aus der Geräte-Dokumentation — insbesondere Wellenlänge (in nm) und Betriebsart (Dauerstrich, Impuls, gütegeschaltet, modengekoppelt). Mit diesen Angaben lässt sich die nach DIN EN 207 erforderliche Schutzstufe (LB1–LB10) bestimmen. Sind mehrere Lasersysteme im selben Arbeitsbereich im Einsatz, muss die Brille alle relevanten Wellenlängen abdecken.
Laserschutzfilter absorbieren genau die Wellenlänge des Lasers — das durchgelassene Restlicht erscheint deshalb in der Komplementärfarbe. Ein Filter für 532 nm (grüner KTP-Laser) wirkt von außen rosa bis rot, ein Filter für rote Laser wirkt grünlich. Die Filterfarbe ist kein Designmerkmal, sondern ein direkter Hinweis auf den geschützten Spektralbereich.
Maßgeblich für die Schutzwirkung bleibt jedoch immer die Aufschrift am Filterglas, nicht die Glasfarbe.
Maßgebend ist DIN EN 207 mit LB-Schutzstufen, nicht OD-Werte (Optical Density). Der numerische Wert einer LB-Stufe entspricht dem abgerundeten OD-Wert bei der geprüften Wellenlänge: LB7 bedeutet mindestens OD 7.
LB-Stufen sind dabei mehr als eine Umbenennung: Die Norm definiert geprüfte Bestrahlungsstärken und Impulsdauern, die ein reines OD-Datenblatt nicht bescheinigt. OD-Angaben können zur Orientierung dienen, ersetzen aber keine normgerechte Auswahl nach DIN EN 207.
Ja. Für diesen Fall stehen Fitover-Rahmen (Überziehbrillen) zur Verfügung — etwa der Rahmen #38 — die über die meisten gängigen Korrektionsbrillen passen. Die Größe richtet sich nach der Breite der Korrektionsbrille, gemessen von Mitte Scharnierbolzen zu Mitte Scharnierbolzen.
Für Wrap-Around-Modelle ohne Korrektionsbrille wird stattdessen die Kopfbreite an den Schläfen gemessen.
Falsche Pflege kann den Schutz beschädigen — vor allem bei Reflexionsbeschichtungen:
Als Richtwert hält eine Laserschutzbrille 10–15 Jahre. Nach 10 Jahren empfiehlt die DGUV eine Herstellerprüfung. Bei sichtbaren Schäden ist die Brille sofort auszutauschen — Kratzer auf Reflexionsbeschichtungen können den Schutz vollständig aufheben.