€184,45 inkl. 19 % MwSt. · zzgl. Versandkosten
Violette Laserschutzbrille nach DIN EN 207 für KTP (532), Gelb-Farbstoff (561) und Ruby-Vorbereich (659 nm) — kombinierter Schutz im sichtbaren Spektrum.
| Wellenlänge | DDauerstrich | IGepulst | RQ-Switch | MModengekoppelt |
|---|---|---|---|---|
| 180–315 nm | DDauerstrichLB7 | IGepulstLB4 | RQ-SwitchLB4 | MModengekoppelt |
| >315–390 nm | DDauerstrichLB5 | IGepulstLB5 | RQ-SwitchLB5 | MModengekoppeltLB5 |
| 532–532 nm | DDauerstrich | IGepulst | RQ-Switch | MModengekoppelt |
| 561–561 nm | DDauerstrich | IGepulst | RQ-Switch | MModengekoppelt |
| 659–659 nm | DDauerstrich | IGepulst | RQ-Switch | MModengekoppelt |
Der violette Filter ZSA deckt den Bereich von 180 nm (UV-C) bis 664 nm (Rot) ab, mit Schwerpunkten bei 532, 561 und 659 nm. In diesen Fenstern liegen KTP (532 nm), Gelb-Farbstofflaser (561 nm) und der Ruby-Vorbereich (659 nm) — die typischen Anwendungen für ZSA bei mehreren sichtbaren Laserquellen.
Wichtig zur Schutzleistung: Dass die Wellenlänge Ihres Lasers im Schutzbereich liegt, bedeutet noch keinen ausreichenden Schutz. Maßgeblich ist die Schutzstufe (LB-Wert nach DIN EN 207) bei der konkreten Wellenlänge, dem Betriebsmodus und der Leistung Ihres Lasers. Die zertifizierten LB-Werte je Wellenlänge stehen im technischen Datenblatt.
ZSA eignet sich für Behandlungsräume mit mehreren Laserquellen im sichtbaren Spektrum. Die starke Filterdämpfung verlangt eine sehr gut ausgeleuchtete Umgebung. Die violette Filterfarbe verändert die Hautwahrnehmung deutlich — bei dermatologischer Beurteilung gesondert prüfen. Empfohlene Rahmen: Wrap-Around #44 oder #45 für den Dauerbetrieb, Fitover #38 oder #43 für Personal mit Korrektionsbrille.
Sicherheitshinweis: Nie in den Laserstrahl schauen, auch nicht mit Laserschutzbrille.
| Wellenlänge | DDauerstrich | IGepulst | RQ-Switch | MModengekoppelt |
|---|---|---|---|---|
| 180–315 nm | DDauerstrichLB7 | IGepulstLB4 | RQ-SwitchLB4 | MModengekoppelt |
| >315–390 nm | DDauerstrichLB5 | IGepulstLB5 | RQ-SwitchLB5 | MModengekoppeltLB5 |
| 532–532 nm | DDauerstrich | IGepulst | RQ-Switch | MModengekoppelt |
| 561–561 nm | DDauerstrich | IGepulst | RQ-Switch | MModengekoppelt |
| 659–659 nm | DDauerstrich | IGepulst | RQ-Switch | MModengekoppelt |
10 %
Polymer
Vier Bauformen — jede deckt eine andere Tragesituation ab.
Grundlage der Auswahl sind die technischen Daten des Lasers aus der Geräte-Dokumentation — insbesondere Wellenlänge (in nm) und Betriebsart (Dauerstrich, Impuls, gütegeschaltet, modengekoppelt). Mit diesen Angaben lässt sich die nach DIN EN 207 erforderliche Schutzstufe (LB1–LB10) bestimmen. Sind mehrere Lasersysteme im selben Arbeitsbereich im Einsatz, muss die Brille alle relevanten Wellenlängen abdecken.
Laserschutzfilter absorbieren genau die Wellenlänge des Lasers — das durchgelassene Restlicht erscheint deshalb in der Komplementärfarbe. Ein Filter für 532 nm (grüner KTP-Laser) wirkt von außen rosa bis rot, ein Filter für rote Laser wirkt grünlich. Die Filterfarbe ist kein Designmerkmal, sondern ein direkter Hinweis auf den geschützten Spektralbereich.
Maßgeblich für die Schutzwirkung bleibt jedoch immer die Aufschrift am Filterglas, nicht die Glasfarbe.
Maßgebend ist DIN EN 207 mit LB-Schutzstufen, nicht OD-Werte (Optical Density). Der numerische Wert einer LB-Stufe entspricht dem abgerundeten OD-Wert bei der geprüften Wellenlänge: LB7 bedeutet mindestens OD 7.
LB-Stufen sind dabei mehr als eine Umbenennung: Die Norm definiert geprüfte Bestrahlungsstärken und Impulsdauern, die ein reines OD-Datenblatt nicht bescheinigt. OD-Angaben können zur Orientierung dienen, ersetzen aber keine normgerechte Auswahl nach DIN EN 207.
Ja. Für diesen Fall stehen Fitover-Rahmen (Überziehbrillen) zur Verfügung — etwa der Rahmen #38 — die über die meisten gängigen Korrektionsbrillen passen. Die Größe richtet sich nach der Breite der Korrektionsbrille, gemessen von Mitte Scharnierbolzen zu Mitte Scharnierbolzen.
Für Wrap-Around-Modelle ohne Korrektionsbrille wird stattdessen die Kopfbreite an den Schläfen gemessen.
Falsche Pflege kann den Schutz beschädigen — vor allem bei Reflexionsbeschichtungen:
Als Richtwert hält eine Laserschutzbrille 10–15 Jahre. Nach 10 Jahren empfiehlt die DGUV eine Herstellerprüfung. Bei sichtbaren Schäden ist die Brille sofort auszutauschen — Kratzer auf Reflexionsbeschichtungen können den Schutz vollständig aufheben.